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Muss eine Arbeitslosigkeit einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gemeldet werden?

Für das aktuelle Arbeitsverhältnis besteht leider ein befristeter Vertrag. Da dieser jedoch über einen längeren Zeitraum galt, wurde direkt zu Beginn eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Wie sieht das aber nun aus wenn das Arbeitsverhältnis endet? Muss eine Arbeitslosigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gemeldet werden? Oder ist dies unproblematisch und der Schutz der Versicherung bleibt bestehen?

Antwort

Wie bei jeder Versicherung auch, bestehen bei einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung Obliegenheiten, gegen die Versicherte verstoßen können. Sieht das Bedingungswerk nun eine Obliegenheit zur Meldung einer derartigen Information vor, sollten Versicherte dem auch nachkommen. Daher empfiehlt es sich einmal in die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung zu schauen. In dieser wird detailliert beschrieben ob eine Meldung erfolgen sollte. Es schadet Versicherten aber auch nicht wenn Sie Ihrer Versicherung die Arbeitslosigkeit melden. Zu einer Änderung des Versicherungsschutzes führt dies eigentlich nicht. Oft reicht hier ein kurzes Telefonat aus. Dies ist schnell erledigt und kann mögliche Stolperfallen direkt aus dem Weg räumen.


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