style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Muss Anfang des Rauchens einer Lebensversicherung gemeldet werden?

Vor drei Jahren wurde zum Schutz der Familie eine Lebensversicherung abgeschlossen. Damals forderten die Gesundheitsfragen eine Antwort bezüglich des Rauchens, welches als Nicht-Raucher beantwortet wurde. Dies hat sich leider aber geändert. Wie sieht das hier mit einer Meldung aus? Muss das Anfangen des Rauchens einer Lebensversicherung gemeldet werden? Oder ist dies automatisch mitversichert und mit keiner Beitragserhöhung verbunden?

Antwort

Ob und in wie fern das anfangen des Rauchens eine Auswirkung auf den Lebensversicherungsvertrag haben, hängt von dem abgeschlossenen Tarif. Hier müssten Versicherte einmal in das Bedingungswerk schauen. Hier geht es um eine „Risikoerhöhung“ und ob diese zu melden ist. Sollte dies bei der bestehenden Police der Fall sein, so müssen Versicherte Ihre Lebensversicherung über das Rauchen informieren.

Wirklich relevant wird das Anfangen des Rauchens bei einer Risikolebensversicherung welche als Nichtrauchertarif abgeschlossen wurde. IN diesem Fall ist dringend über eine Meldung nachzudenken, oder zumindest die Versicherung anzurufen und sich diesbezüglich zu informieren. Auch ein unabhängiger Berater kann hier eine Hilfe sein und zeigen welche Lösungen hier möglich sind.
 

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder