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Ab wann greift das Gerichtsurteil für Unisex Tarife bei den Versicherungen?

In den Medien gab es die Information, dass ein Gerichtsurteil die deutschen Versicherungen dazu verpflichtet, Unisex Tarife anzubieten. Dies ist ja ein klarer Vorteil, da man hier unter Umständen Geld einsparen kann. Doch wie sieht das überhaupt mit den Unisex Tarifen aus? Ab wann greift das Gerichtsurteil für Unisex Tarife bei den Versicherungen? Ist dies sofort gültig oder muss man hier als Versicherter noch ein wenig warten?

Antwort

Der Europäische Gerichtshof hat in der Tat die deutschen Versicherungen angehalten, dass Geschlecht der Versicherten nicht als Risikofaktor zu bewerten. Damit setzt der EU Gerichtshof allerdings nur eine EU Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 um. Mit anderen Worten, eigentlichen hätten die Versicherungen schon vor längerer Zeit Unisex Tarife anbieten sollen. Dies ist aber insbesondere in Deutschland noch nicht passiert. Gültig ist das Gesetz zwar schon, allerdings sind die Versicherungen erst ab 2013 verpflichtet nur noch Unisex Tarif anzubieten. Zudem gilt dies nur für Neuverträge die ab 2013 abgeschlossen werden und nicht für Bestandskunden.

Ob Versicherte mit den Unisex Tarifen tatsächlich sparen, darf eher angezweifelt werden. IM Gegenteil, es wird nun für alle Versicherten teurer. Denn das eigentlich (statistische Kalkulationsrisiko) wird nun auf Männer und Frauen gleich aufgeteilt. Das muss zwangläufig dazu führen, dass die Versicherungen die Beiträge nicht mehr nach dem tatsächlichen Risiko bewerten können, sondern ein allgemeines Risiko zur Grundlage nehmen müssen. Das wird zu einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge führen.
 

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