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Was ist ein Mietsachschaden bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Sobald sich jemand einen Hund zulegt, sollte für diesen eine extra Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Manche Tarife bieten Ihren Versicherungsschutz auch für so genannte Mietsachschäden. Was ist aber überhaupt so ein Mietsachschaden bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung? Ist dieses so wichtig, dass Versicherte darauf achten sollten? Oder kann dieser Schutz durchaus vernachlässigt werden?

Antwort

In jeden Fall sollte jeder Hundebesitzer so schnell wie möglich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, da die Private Haftpflichtversicherung nicht für von Hunden verursachte Schäden aufkommt. Es stimmt das viele Policen auch für Mietsachschäden bezahlen. Dies ist ein wichtiger Versicherungsschutz für Versicherte die zur Miete wohnen. Denn der geliebte Vierbeiner kann auch mal schnell einen Schaden in der Mietwohnung hinterlassen. Zum Beispiel wenn der Hund Flecken auf dem Parkettboden des Vermieters hinterlässt. Oder der Hund hinterlässt Kratzspuren an einer Tür. Diese Schäden die an der gemieteten Sache verursacht werden (hier in der Mietwohnung), sind versichert wenn die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Mietsachschäden aufkommt.

 

Wie bei einer Privaten Haftpflichtversicherung auch, empfiehlt es sich für Versicherte auf gewisse Kriterien bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung zu achten. So sollte die Deckungssumme der Tierhalterhaftpflichtversicherung bei mindestens 3 Millionen Euro liegen. Besser wären allerdings eine Deckungssumme von 5 oder sogar 10 Millionen Euro, zumal diese höheren Deckungssummen häufig nur wenige Euro im Jahr Aufpreis kosten. Auch empfiehlt es sich nur eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr auszuwählen, um möglichst flexibel zu bleiben. Vielleicht gibt es nach einem Jahr leistungsstärkere und günstigere Tarife im Gegensatz zum bestehenden Tarif. Gute Hundehaftpflichtversicherungen bieten auch Schutz bei ungewollten Deckakten.
 

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