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Haftet für Schäden in einer Mietwohnung eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Ein Hund kann ja so einige Schäden verursachen. Gerade wenn er mal ein wenig spielt oder sich noch an eine neue Wohnung gewöhnen muss. Angeknabberte Türen oder beschädigte Tapeten sind hier durchaus möglich. Als Mieter muss man seinem Vermieter natürlich die Schäden erstatten welche der eigene Hund verursacht. Haftet für Schäden in einer Mietwohnung eine Tierhalterhaftpflichtversicherung? Oder bleibt diese leistungsfrei?

Antwort

Laut dem Gesetz ist ein Hundebesitzer für mögliche Schäden die der eigene Hund verursacht, in vollständiger Höhe Schadenersatzpflichtig. Dies gilt natürlich auch für eine Mietwohnung. Sollte der Hund einen Schaden in der Mietwohnung hinterlassen muss der Mieter dafür geradestehen und den Schaden ersetzen. Ob eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommt, hängt ein wenig von dem Tarif ab. So muss dieser Mietsachschäden mitversichern. Nur wenn diese Bedingung mitversichert ist, greift in einem solchen Fall auch der Schutz der abgeschlossenen Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Dieses Beispiel verdeutlicht sehr gut, wie wichtig für Versicherte eine leistungsstarke und gute Tierhalterhaftpflichtversicherung ist. Damit Hundebesitzer nicht mit möglichen Nachteilen reichen müssen, empfiehlt sich ein umfangreicher Versicherungsvergleich. Dieser zeigt die Leistungen der einzelnen Tarife auf und stellt natürlich die Beiträge gegenüber. Erst mit einem solchen Tierhalterhaftpflichtversicherungs- Vergleich können Hundebesitzer eine leistungsstarke Versicherung erhalten.
 

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