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Was wäre die korrekte Angabe als berufliche Tätigkeit bei einer Kfz Versicherung?

Bei Abschluss einer Kfz Versicherung müssen Antragssteller Ihre berufliche Tätigkeit angeben. Allerdings kann es sich ja durchaus mal schwierig erweisen, die Tätigkeit klar zu definieren. Was wäre denn nun die korrekte Angabe als berufliche Tätigkeit bei Antragsstellung einer Kfz Versicherung, wenn der Versicherte Student, Mitarbeiter in einem wissenschaftlichen Institut und zum Teil auch noch Selbstständig arbeitet?

Antwort

Eine solche Situation kommt eigentlich nur selten vor, allerdings fällt es tatsächlich schwer, eine klare Angabe als berufliche Tätigkeit vorzunehmen. Führen Antragssteller mehrere Tätigkeiten aus, sollte bei Vertragsabschluss die Haupttätigkeit angegeben werden. Handelt es sich also um ein Hauptstudium und die anderen Tätigkeiten führt ein Interessent nur nebenberuflich aus, ist als berufliche Tätigkeit eben Student einzutragen. Wird hingegen das Studium nur nebenberufliche durchgeführt und die wissenschaftliche Tätigkeit steht im Vordergrund, so sollte diese bei dem Antrag eingetragen werden.

Lässt sich selbst hier keine klare Trennung zwischen einer hauptberuflichen und nebenberuflichen Tätigkeit vornehmen, empfiehlt es sich diese Frage mit dem Versicherer direkt zu klären. Ein kurzer Anruf bei der Service Hotline kann hier schon weiterhelfen.

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