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Gesetzliche Berufsunfaehigkeitsversicherung

Der deutsche Staat entschied sich zum 01 Januar 2001 eine Umstrukturierung der Gesetzlichen Berufsunfähigkeits- absicherung durchzuführen und passte die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente an. So erhalten seit dem Januar 2001 nur noch Versicherte eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente welche vor dem 02.01.1961 geboren wurden beziehungsweise Versicherte die bereits vor dem 01 Januar 2001 eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen.



Die Erwerbsminderungsrente

Alle anderen Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, erhalten seit dem 01 Januar 2001 anstatt der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente, die so genannte Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente zahlt eine geringe Leistung aus als die alte Gesetzliche Berufsunfähigkeitrente und ist zudem an härtere Voraussetzungen geknüpft.




Höhe der Gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie aktuell noch eine Berufsunfähigkeitsrente von der Gesetzlichen Rentenversicherung erhalten können, erhalten Sie die so genannten „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“. Die Höhe dieser Berufsunfähigkeitsrente ist in etwa gleich hoch, wie die Leistung der teilweisen Erwerbsminderungsrente.





Besonderheiten der Gesetzlichen Berufsunfähigkeit

Ein wesentlicher Punkt und zugleich auch Vorteil der Gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente, liegt in der Berücksichtigung der beruflichen Tätigkeit. Das bedeutet, kann ein Versicherte der noch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente erhalten kann (muss vor dem 01.01.1961 geboren sein), kann dieser in seinem Beruf berufsunfähig werden und wird nicht in einen anderen Beruf verwiesen. Es handelt sich also noch um eine Berufsunfähigkeitsversicherung im eigentlichen Sinne.



In der aktuellen Situation bedeutet, dass ein Versicherter welcher nach dem 01.01.1961 geboren wurde, zwar für seinen Beruf berufsunfähig sein kann, jedoch in eine anderweitige noch ausführbare Tätigkeit verwiesen wird. Erst wenn ein Versicherter nicht mehr im Stande ist zu arbeiten – er ist vollständig Erwerbsunfähig (wortwörtlich = Im Grunde kann er nichts mehr machen!) – erhält der Versicherte die vollständige Erwerbsminderungsrente. Selbst die vollständige Erwerbsminderungsrente reicht allerdings nicht aus um den bisherigen Lebensstandart zu finanzieren.





Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit reichen nicht aus!

Ganz wesentlich ist als Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung zu beachten, dass sowohl die Leistung einer Gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente (vor 01.01.1961 geboren) als auch die Leistungen der Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (nach 01.01.1961 geboren) nicht ausreichen um Ihren aktuellen Lebensstandart zu finanzieren. Erhalten Sie beispielsweise die volle Erwerbsminderungsrente, bekommen Sie eine Rente in Höhe von etwa 34%* Ihres letzten durchschnittlichen Bruttoeinkommens. Es entsteht eine finanzielle Lücke zwischen Ihrem aktuellen Nettoeinkommen und den Leistungen der vollen Erwerbsminderung, die schnell mehrere Hundert Euro im Monat betragen können. Rechnen Sie einmal durch, ob Sie Ihre aktuellen Ausgaben mit ca. 34%* Ihres Bruttoeinkommen bezahlen könnten.



*Bitte beachten Sie: die 34% als Angabe der vollen Erwerbsminderungsrente ist eine grobe Angabe (Daumenwert) und nicht als korrekte Rentenberechnung zu verstehen! Die genaue Höhe Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente teilt Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung im Leistungsfall mit.



Sichern Sie sich gegen ein drohendes finanzielles Risiko durch eine mögliche Berufsunfähigkeit ab und schließen Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Nutzen Sie einen Berufsunfähigkeitsversicherungsvergleich und holen Sie sich Angebote über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ein.








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