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Welche Selbstbeteiligung empfiehlt sich bei einer Rechtsschutzversicherung?

Bei Abschluss einer Rechtschutzversicherung kann eine Selbstbeteiligung ausgewählt werden. Allerdings gestaltet es sich etwas schwierig hier die richtige Höhe auszuwählen. Gibt es hier eine grobe Richtung? Welche Selbstbeteiligung empfiehlt sich bei einer Rechtsschutzversicherung?

Antwort

In welcher Höhe Kunden eine Selbstbeteiligung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung auswählen sollten, hängt von dem individuellen Bedürfnis ab. Eine grobe Richtung existiert hier also nicht, zumindest nicht eine pauschalisierte Summe die bei jedem passt. Eine übliche Selbstbeteiligung bei einer Rechtsschutzversicherung liegt jedoch bei 150 Euro. Dies entspricht in etwa einer Beratung bei einem Rechtsanwalt und dürfte bei einem Rechtsstreit noch bezahlbar sein.

Generell sollten Interessenten aber selbst abschätzen welche Selbstbeteiligung Sie in einem Schadenfall akzeptieren möchten. Eine Hilfe ist es hier, die Selbstbeteiligung in den Bezug zu den eingesparten Beiträgen zu stellen. Erst wenn hier das Verhältnis stimmt, sollte ein entsprechender Eigenanteil angenommen werden.

 

Sollten Interessenten extra eine höhere Selbstbeteiligung ausgewählt haben, weil sonst der Versicherungsbeitrag zu hoch ausfällt. So empfiehlt es sich eventuell vor Abschluss (oder rechtzeitig vor der Kündigungsmöglichkeit) einen Vergleich der aktuellen Rechtsschutzversicherungen durchzuführen. In vielen Situationen kann ein unabhängiger Versicherungsvergleich einen leistungsstarken (gleiche Leistungen wie eine mögliche bestehende Police) Tarif zu einem günstigeren Betrag anbieten.
 

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