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Empfiehlt sich ein Mietrechtsschutz bei einer Rechtsschutzversicherung mit zu versichern?

Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bieten immer mehr Versicherungen die Mitversicherung von Mietrecht an. Diesen Schutz gibt es immer für einen geringen Aufpreis, so dass es durchaus eine Überlegung Wert ist diesen mit zu nehmen. Aber wie oft braucht man einen Mietrechtsschutz? Empfiehlt sich diesen bei einer Rechtsschutzversicherung mit zu versichern? Oder kann man als Versicherter auf diesen locker verzichten?

Antwort

Ob es sich empfiehlt einen Mietrechtsschutz mit zu versichern, lässt sich nicht pauschal beantworten. Zum einen können sich Interessenten überlegen, warum dieser Schutz für einen solch geringen Aufpreis zu haben ist. So scheint der Versicherer das Risiko wohl nicht allzu hoch einzuordnen. Dennoch kann es sich in manchen Situationen als hilfreich erweisen, wenn die eigene Rechtsschutzversicherung möglichen Streitigkeiten als Mieter mitversichert. Sollte es dann doch einmal zu einer Gerichten Auseinandersetzung mit dem Vermieter kommen, bezahlt die Versicherung die anfallenden Kosten für die Rechtsberatung und auch für das Gericht selbst. Kommt es dann mal zu einem Rechtsstreit, sind Versicherte finanziell abgesichert.

In jedem Fall handelt es sich bei dem Mietrechtsschutz um einen „Luxusversicherung“, da diese kein existenzielles Risiko absichert. Ob Versicherte diese benötigen müssen Sie selbst entscheiden, es ist also keine absolut „Must-Have-Versicherung“. Möchten sich Interessenten diese aber leisten und hatten Sie eventuell schon mal Probleme mit einem Vermieter, so kann dieser Schutz auch mitgenommen werden (sollte das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmten).
 

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