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Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl wenn Terassentür offen gelassen wurde?

Wenn in einem Haus ein Diebstahl geschieht. Es wird beispielsweise ein wertvoller Gegenstand bei offener Terrassentür aus dem Wohnzimmer entwendet, welche Versicherung übernimmt diesen Schaden? Gibt es überhaupt eine Versicherung die für diesen Schaden aufkommt? Stellt das fahrlässige offen stehen lassen der Terrassentür ein Problem dar? Welche Schritte müssen für die Meldung bei der entsprechenden Versicherung unternommen werden?

Antwort

Die in diesem Fall in Frage kommende Versicherung ist die Hausratversicherung. Dort sind neben Brand- und Feuerschäden unter anderem auch Einbruchdiebstahl und Raub versichert. Allerdings liegen diese beiden Tatsachen nach dem oben beschriebenen Tathergang beide nicht vor. Unter Raub versteht man ein gewaltsames Entreißen von Eigentum. Einbruchdiebstahl liegt im Grunde auch nicht vor. Das Problem stellt dabei wirklich die offengelassene Terrassentür dar. In den meisten Hausratversicherungen ist heute die grobe Fahrlässigkeit mit abgesichert. Allerdings führt diese in diesem Fall dazu, dass aus einem vielleicht eigentlichen Einbruchdiebstahl ein einfacher Diebstahl wird. Einfacher Diebstahl wird, solange es sich nicht um Taschen- oder Trickdiebstahl handelt, von keiner Versicherung abgedeckt.

Würde es sich in diesem Fall um tatsächlichen Einbruchdiebstahl handeln, so müsste man im ersten Schritt die Polizei hinzuziehen. Diese würde einen Bericht anfertigen, in dem der Einbruchdiebstahl bestätigt wird. Diesen Bericht müsste man dann bei der Versicherung einreichen, zusammen mit einem ausgefüllten Formular, dass einem die Versicherung nach Meldung des entstandenen Schadens zukommen lässt.

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