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Wie berechnet sich der Rückkaufswert einer Krankenhaustagegeldversicherung?

Eine Krankenhaustagegeldversicherung kann für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung ganz sinnvoll sein, zum Beispiel um die Gesetzlichen Zuzahlungen bei einem stationären Aufenthalt bezahlen zu können. Was ist aber wenn ein Versicherter überhaupt keine Leistung in Anspruch nimmt und die Krankenhaustagegeldversicherung kündigen möchte? Wie berechnet sich der Rückkaufswert einer Krankenhaustagegeldversicherung?

Antwort

Bei einer Krankenhaustagegeldversicherung handelt es sich um eine Risikoversicherung. Das bedeutet, der Versicherte zahlt einen Beitrag der zur Absicherung des versicherten Risikos dient. Es erfolgt kein Kapitalaufbau für den Versicherten selbst, wie das zum Beispiel bei einer Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung der Fall ist. Aus diesem Grund gibt es bei einer Krankenhaustagegeldversicherung keinen Rückkaufswert und bei einer Kündigung der Versicherung erhalten Versicherte auch kein Geld zurück. Schließlich hat die Krankenhaustagegeldversicherung für die Versicherungszeit garantiert, dass der Versicherte für jeden Tag einer stationären Behandlung auch einen gewissen Tagessatz erhält.

 

Im übrigen lohnt sich in vielen Fällen der Abschluss dieser Krankenzusatzversicherung nicht oder wirklich nur bedingt. Zur Absicherung der Gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus, lohnt sich diese Versicherung schon gar nicht. Versicherte müssen bei einem Krankenhausaufenthalt maximal 28 Tage zu je 10 Euro zahlen (ergibt 280€). Die Krankenhaustagegeldversicherung dient eher dazu um mögliche zusätzliche Kosten tragen zu können, wenn Versicherte für eine längerer Zeit im Krankenhaus liegen. Zum Beispiel weil die Kinder versorgt und laufende Ausgaben finanziert werden müssen. Aber selbst bei diesen Fällen besteht teilweise schon anderweitiger Versicherungsschutz (Krankentagegeldversicherung) welche eine Krankenhaustagegeldversicherung nur bedingt empfehlenswert macht.
 

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