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Wonach berechnet sich der Beitrag zur Krankenversicherung für Selbstständige?

Selbstständige haben ja die Möglichkeit sich auch freiwillig bei der Gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Allerdings besteht bei Selbstständigen ja kein regelmäßiges monatliches Einkommen, so dass die Berechnung ja gar nicht so einfach sein kann. Wie genau gehen die Krankenkassen hier vor? Wonach berechnet sich der Beitrag zur Krankenversicherung für Selbstständige? Stimmt es, dass sich dieser nach dem Umsatz richtet? Das wäre ja echt fatal, insbesondere wenn man viele Ausgaben besitzt.

Antwort

Der Beitrag für die Freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich auf keinen Fall nach dem Umsatz, sondern nach dem Gewinn. Also den erzielten Umsatz abzüglich der geschäftlichen Ausgaben (Büromiete, Mitarbeiter, Anschaffungen für die Selbstständigkeit etc). Es gibt allerdings einige Einschränkungen bei der Festlegung des Beitrags. So legen die Gesetzlichen Krankenkassen einen Mindestgewinn von 1.916,25 Euro fest. Anhand von dieser Mindestbeitragsbemessungsgrundlage errechnet die Krankenkasse einen Betrag der um die 300 Euro (inkl. Pflegepflichtversicherung) im Monat liegt. Hier können Freiwillig Versicherte auch noch mal wählen ob Sie einen Anspruch auf Krankengeld (ab dem 43. Tag)) wünschen oder nicht (der Beitragsunterschied liegt bei 0,6%).

Es besteht aber nicht nur einen Mindestbeitrag sondern auch ein Höchstbeitrag. Bei 3.712,50 Euro besteht die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Nur bis zu diesem monatlichen Gewinn berechnen die Krankenkassen Ihren Beitrag (14,9% oder 15,5%), auch wenn ein Selbstständiger mehr Gewinn erwirtschaftet.
 


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