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Wie erfolgt ein Wechsel der Gesetzlichen Krankenkasse?

Teilweise kann es sich ja als vorteilhaft erweisen, die Gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Insbesondere wenn die alte Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder eine andere Krankenkasse einfach mehr Leistungen bietet (z.B. höhere Erstattung bei Gesundheitskursen). Aber wie erfolgt ein Wechsel der Gesetzlichen Krankenkasse? Meldet man sich einfach bei der neuen Kasse an und die regeln dann alles Weitere? Oder müssen Versicherte hier selbst aktiv werden und sich darum kümmern?

Antwort

In vielen Fällen kann sich ein Wechsel der Gesetzlichen Krankenkasse lohnen. Damit Versicherte überhaupt kündigen können, müssen Sie allerdings mindestens 18 Monate bei Ihrer alten Krankenkasse sein. Erst dann ist ein Krankenkassenwechsel möglich. Oder aber die alte Kasse erhebt erstmalig einen Zusatzbeitrag. Hier haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von einem Monat nach erhalt der Information, bei Ihrer alten Krankenkasse kündigen und wechseln.

Der Wechsel an sich ist nicht besonders kompliziert. So füllen Versicherte das Anmeldeformular bei der neuen Kasse aus und kündigen danach bei Ihrer alten Krankenkasse. Die alte Kasse sendet dann eine Kündigungsbestätigung an den Versicherten welche diese Bestätigung an die neue Kasse weiterleitet. Darauf erstellt die neue Kasse eine Mitgliedsbescheinigung aus, die dann dem Arbeitgeber übergeben werden muss.

Die Krankenkassen führen den Wechsel also noch nicht komplett selbst durch, die Mitwirkung bei dem Krankenkassenwechsel ist allerdings sehr einfach und unkompliziert.
 

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