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Beitragsermittlung Gesetzliche Krankenversicherung

Die Beitragsermittlung der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt nach dem so genannten Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, die Beitragsermittlung zur Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt nicht anhand des individuellen Risikos von dem Versicherungsnehmer (wie dies bei der Privaten Krankenversicherung der Fall ist!). Die Beitragsermittlung zur Gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens, des Versicherungsnehmers (Beitragsbemessungsgrenze!). Von dem Bruttoeinkommen werden 15,5% an die Gesetzlichen Krankenkassen als Beitrag abgeführt.



Der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird von dem Arbeitgeber automatisch abgeführt.




Beitragsbemessungsgrenze:

Für die Beitragsermittlung gibt es allerdings eine maximale Einkommenshöhe, bis zu welcher der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden darf. Hierbei handelt es sich um die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2009 bei 64.800 Euro des Bruttogehalts. Verdient ein Gesetzlich Versicherter über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlt er trotzdem nur die 15,5% bis zu der Grenze (Der maximale Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung lieg 2009 für einen Arbeitnehmer bei 442,80 Euro – entspricht 7,3% + 0,9% Arbeitnehmeranteil).



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