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Wie hoch fällt der Mindestbeitrag in der Gesetzlichen Rentenversicherung aus?

Wenn ein Arbeitnehmer seine Gesetzliche Rente aufstocken möchte, kann er freiwillige Beiträge zu der Gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Durch die freiwilligen Beiträge steigern die Versicherten Ihren Rentenanspruch aus der Gesetzlichen Versicherung. Doch wie hoch fällt der Mindestbeitrag zu der Gesetzlichen Rentenversicherung aus?

Antwort

Der aktuelle Mindestbeitrag bei einer freiwilligen Beitragszahlung in die Gesetzliche Rentenversicherung, liegt für Versicherte bei 79,60 Euro im Monat. Durch die freiwillige Einzahlung des Mindestbeitrags über einen Zeitraum von mindestens 12 Monate, erhöht sich der Rentenanspruch um 4,10 Euro pro Monat. So können Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung für eine höhere monatliche Rentenzahlung im Alter beziehen.
Grundsätzlich können die Versicherten selbst entscheiden, welchen Beitrag Sie freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen wollen. Diese muss aber mindestens die 79,60 Euro betragen und kann nicht höher als 1094,50 Euro pro Monat ausfallen.

 

  • Der Mindestbeitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 79,60 Euro


Die Leistung einer freiwilligen Einzahlung in die Gesetzliche Rentenversicherung macht in machen Fällen durchaus Sinn. Gerade für Hausfrauen und Selbstständige die nicht versicherungspflichtig sind, kann sich die freiwillige Einzahlung von Versicherungsbeiträgen rentieren. Gerade wenn zum Beispiel wenn eine Hausfrau nur kurze Zeit, Versicherungsbeiträge geleistet hat und auf Grund der Kürze der Leistungszeit keinen eigenen Rentenanspruch erworben hat. Hier kann die Hausfrau durch freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch erwirtschaften.

 

 

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