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Wie sieht es mit der Krankenversicherung für Studenten über 30 Jahre aus?

Als Student bietet die Studentische Krankenversicherung einen günstigen Beitrag an. Jedoch gilt dies ja nicht mehr für einen 30 Jahre alten Student, da hier gewisse Altersgrenzen vorhanden sind. Wie sieht es aber mit der Krankenversicherung für Studenten über 30 Jahre aus? Haben diese weiterhin irgendeinen Studentenrabatt und werden einfach nur anders eingestuft? Oder müssen diese nun sogar in die Private Krankenversicherung wechseln?

Antwort

Die Studentische Krankenversicherung gilt tatsächlich nur für Studenten welche das 30. Lebensjahr nicht vollendet haben (oder die das 14. Semester noch nicht erreicht haben). Sobald ein Student 31 wird, muss er sich freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist also nicht notwendig. Jedoch liegt der Beitrag für eine freiwillige Versicherung bei etwa 150 Euro im Monat, folglich doch ein deutlicher Sprung gegenüber dem Beitrag der Studentischen Krankenversicherung.

Im Übrigen haben Studenten hier eventuell die Möglichkeit einen kleinen Trick anzuwenden. Wenn Sie eine versicherungspflichtige Arbeit annehmen (als Midijob), beteiligt sich der Arbeitgeber an dem Krankenversicherungsbeitrag, was einer klaren Ersparnis entsprechen kann. Sollte eventuell schon ein Minijob bestehen, haben Studenten eventuell die Möglichkeit mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen und eine kleine Anpassung auf Midijob Ebene durchzuführen. Dies entspricht nur einer kleinen höheren Belastung für den Arbeitgeber aber ein Student spart doch spürbar an Beitrag.
 


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