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Leistet eine Autoversicherung für Schäden die mit dem Fahrzeug des Partners verursacht wurden?

Jemand nutzt mit Zustimmung des Halters dessen Auto. Es kommt zu einem Unfall. Sind die Schäden, die bei diesem Unfall geschehen versichert? Welche Versicherung kommt für die Regulierung dieser Schäden auf? Die eigene private Haftpflichtversicherung? Oder springt in solchen Fällen die private Haftpflichtversicherung des Halters des Wagens ein? Oder ist vielleicht sogar die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig? Und das obwohl das Fahrzeug jemand anderem als dem Unfallverursacher gehört?

Antwort

Die Schäden die durch ein Fahrzeug entstehen sind immer über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese versichert das Fahrzeug und nicht den Halter. Ist jemand explizit als Mitnutzer eines Fahrzeuges eingetragen entstehen gar keine Probleme. Ist dies nicht der Fall, sind die Schäden dennoch versichert. Auf den Versicherungsnehmer kommt jedoch eine rückwirkende Erhöhung der Versicherungsbeiträge zu. Dazu kommt noch eine eventuelle Vertragsstrafe. Auf diese verzichten die meisten Versicherungsgesellschaften aber.

Die Schäden am eigenen Auto würde eine Kasko-Versicherung übernehmen. Wird ein Auto unrechtmäßig entwendet, so wird die Kfz-Haftpflichtversicherung auch zahlen, sich das Geld aber gegebenenfalls bei Verursacher und unrechtmäßigen Nutzer des Fahrzeuges zurück zu holen versuchen.
 

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