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Wird eine eigene Haftpflichtversicherung bei Studium und Selbstständigkeit benötigt?

Viele Studenten gehen nebenbei arbeiten und finanzieren sich so Ihr Studium. Es kommt aber auch vor, dass Studenten Selbstständig sind und eigenes Geld erwirtschaften. Wie sieht das dann aber mit dem Haftpflichtversicherungsschutz aus? Wird eine eigene Haftpflichtversicherung bei Studium und Selbstständigkeit benötigt? Weil Studenten doch eigentlich noch über Ihre Eltern haftpflichtversichert sind. Hat hier das Studium oder die Selbstständigkeit einen Einfluss auf den Versicherungsschutz?

Antwort

Kinder sind über die Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern so lange abgesichert, wie sie keine hauptberufliche Tätigkeit ausüben oder sich in der Erstausbildung befinden. Dementsprechend hat das Studium und die Selbstständigkeit einen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Hier muss zuerst geklärt sein, wie hoch die Einnahmen aus der Selbstständigkeit ausfallen. Sollten diese schon hoch genug sein, kann die Versicherung davon ausgehen, dass die Selbstständigkeit eine hauptberufliche Tätigkeit und das Studium nur nebenbei gemacht wird. In diesem Fall greift dann kein Versicherungsschutz mehr durch die Haftpflichtversicherung der Eltern. Hier sollten Studenten dann schnellst möglich eine eigene Private Haftpflichtversicherung abschließen. (Bei Selbstständigkeit sollte eventuell auch über eine Betriebshaftpflichtversicherung nachgedacht werden! Einige Betriebshaftpflichtversicherungen bieten ohne Mehrbeitrag eine Private Haftpflichtversicherung für den Geschäftsführer an. Hier könnten Selbstständige umfangreichen Schutz mit nur einer Police erhalten.)

Sollte die Selbstständigkeit aber nicht so viel Gewinn einbringen dass diese noch als Nebengewerbe akzeptiert wird und sollte das Studium die Erstausbildung sein, so können Studenten noch über die Police der Eltern versichert sein. Um diese Situation zu klären, empfiehlt es sich in einer solchen Konstellation mit der Versicherung in Kontakt zu treten und den Sachverhalt zu schildern. Erkennt diese die Selbstständigkeit als Nebengewerbe an, sollten sich Versicherte eine schriftliche Bestätigung für den Versicherungsschutz einholen.
 

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