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Zahlen Hinterbliebene für Auszahlung einer Direktversicherung Krankenversicherungsbeitrag?

Wenn ein Ehepartner verstirbt und eine Direktversicherung besaß, wird diese an den Hinterbliebenen ausgezahlt. Nun fordert aber die Krankenkasse von dem Hinterbliebenen einen Versicherungsbeitrag, eben wegen der Auszahlung von der Direktversicherung. Ist dies aber richtig so? Zahlen Hinterbliebene für eine Auszahlung einer Direktversicherung einen Krankenversicherungsbeitrag? Oder kann hiergegen ein Einspruch eingelegt werden?

Antwort

Nein in dieser Situation haben Hinterbliebene keine Wahl und müssen den Krankenversicherungsbeitrag bezahlen. Die Leistung einer Betrieblichen Altersvorsorge müssen nämlich bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Daher ist die Beitragsforderung von der Krankenkasse richtig. Es lohnt sich also nicht in dieser Situation einen Einspruch einzulegen oder gegen die Forderung weitere Schritte einzuleiten.

 

Im übrigen gilt dies auch für den Fall, dass eine Direktversicherung nur zum Teil über einen Arbeitgeber finanziert wurde. Selbst wenn diese also von dem Arbeitnehmer übernommen wurde und dieser jahrelang selbst in diese eingezahlt hat, so wird diese Leistung der Direktversicherung als Einkommen für den Krankenversicherungsbeitrag bewertet.
 

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