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Zahlen Private Zusatzversicherungen Ihre Erstattungen für Sehhilfen nur bei vorhandenem Rezept?

Wenn eine neue Sehhilfe wie zum Beispiel eine Brille benötigt wird, erhalten Versicherte der Gesetzliche Krankenversicherung so gut wie keine Leistung. Deshalb schließen viele Versicherte eine Private Zusatzversicherung ab. Aber wann erbringen die Privaten „Brillenversicherungen“ Ihre Leistungen? Benötigen Versicherungsnehmer ein Rezept und eine Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse oder bezahlen die Zusatzversicherungen die Sehhilfen auch ohne Rezept und Vorleistung?

Antwort

Nur noch in seltenen Fällen leistet die Gesetzliche Krankenversicherung für benötigte Sehhilfen. Auch wenn einem Versicherten Zuschüsse zu einer Brille gewährt werden, so zahlen die Kassen auch nur die Gläser. Das Gestell muss von den Versicherten definitiv selbst bezahlt werden. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Private Zusatzversicherung abzuschließen welche auch Leistungen für Sehhilfen erbringt.


In vielen Fällen handelt es sich bei diesen Zusatzversicherungen um so genannte Ergänzungstarife. Das bedeutet, diese leisten in jeden Fall dann, wenn auch die Gesetzliche Krankenversicherung eine Leistung erbracht hat. Sie ergänzen die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen. Erhalten Versicherte einen Krankenkassen- Zuschuss für Ihre Brille, so leisten in der Regel auch die Privaten Zusatzversicherungen. Versicherungsnehmer sollten allerdings darauf achten, dass viele Private Zusatzversicherung für Sehhilfe maximale Zuzahlungen pro Versicherungsjahr festschreiben.


Auch ohne GKV Vorleistung

Aber viele Private Zusatzversicherung (Brillenversicherungen) zahlen auch einen Zuschuss für eine Sehhilfe, ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Hier gelten dann aber meist längerer Wartezeiten zwischen der letzten Erstattung und der nächst möglichen Erstattung. Diese Wartezeit kann zwischen 12 und 36 Monaten liegen. Ein Beispiel: Der Arag Standard Ergänzung Tarif 482 zahlt bis zu 175 Euro alle 24 Monate, auch wenn die Gesetzliche Krankenkasse keine Leistung erbringt. Wann genau eine Private Ergänzungsversicherung einen Zuschuss zu einer Sehhilfe bezahlt, sollten Versicherte dann nochmal dringend in Ihren Bedingungswerk nachlesen. (Insbesondere die genaue Wartezeit.)

 

 


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