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Zahlt die fremde Versicherung wenn ein Stein eine Windschutzscheibe beschädigt?

Während einer Autofahrt auf einer Landstraße wirbelte ein vorfahrender LKW Staub und kleine Steine auf. Dabei traf ein Stein auf die Windschutzscheibe, wodurch ein Riss entstand. Zwar wurde der LKW nicht angehalten, allerdings sein Nummernschild notiert. Nun ist der Riss in der Windschutzscheibe schlimmer geworden und macht leider ein Austausch notwendig. Wie sieht das hier mit einem Versicherungsschutz aus? Zahlt die fremde Versicherung wenn ein Stein eine Windschutzscheibe beschädigt? Oder gibt es hier keine Leistung, so dass der Austausch aus der eigenen Tasche zu zahlen ist?

Antwort

Den LKW Fahrer trifft für die Beschädigung der Windschutzscheibe keine Schuld. Schließlich kann er nichts für eine verschmutzte Straße und das durch das Fahren ein Stein hochgewirbelt und die Scheibe des dahinter fahrenden Autos beschädigt wurde. Aus diesem Grund wird es wohl nicht viel bringen den Fahrer des LKWs ausfindig zu machen. Dessen Versicherung wird keine Leistung erbringen. Dementsprechend müssen sich Besitzer wohl um den Austausch Ihrer Windschutzscheibe selbst kümmern.

 

In einer solchen Situation zeigt sich sehr gut, wie hilfreich und nützlich eine Teilkaskoversicherung für das Auto sein kann. Eine gute Teilkasko übernimmt die Kosten für eine Reparatur oder notwendigen Austausch der Windschutzscheibe. Je nach Tarif bezahlen Versicherte hierfür noch nicht einmal eine Selbstbeteiligung, da viele Tarife diesen Leistungsfall ohne Eigenanteil übernehmen (dient ja auch der Fahrsicherheit). Lediglich manche schlechtere Tarife haben noch eine Selbstbeteiligung für einen Scheibentausch.

Sollten sich Besitzer des Autos nicht sicher sein ob Sie einen Eigenanteil zu tragen haben oder nicht, empfiehlt sich ein Blick in das Bedingungswerk der bestehenden Police. Eventuell lässt sich hieraus auch eine mögliche Versicherungslücke erkennen, auf die Versicherte mit einem Wechsel zum Ende des Versicherungsjahres reagieren können. Hier empfiehlt sich im Übrigen die Beratung von einem Versicherungsmakler.

 

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