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Zahlt die Haftpflichtversicherung für ein vom Kind zerkratztes Fahrzeug?

Bei einem Urlaub auf einem Bauernhof hat sich der fünf Jahre alte Nachwuchs leider dazu hinreißen lassen, ein fremdes Auto zu zerkratzen. Der Schaden wurde natürlich schon der Versicherung gemeldet, die aber erst mal einige Blätter zum Ausfüllen gesendet hat. An der Hotline hat sich auch keiner geäußert ob die Haftpflicht diesen Schaden übernehmen wird. Nun ist so eine Reparatur von einem zerkratzen Auto ja nicht gerade billig. Immerhin muss dann auch alles neu lackiert werden. Wie sieht das hier aus? Zahlt die Haftpflichtversicherung für ein vom Kind zerkratztes Fahrzeug? Oder müssen die Eltern die Kosten für die Reparatur selbst tragen?

Antwort

Junge Familie mit KindernZunächst einmal handelt es sich um einen Schaden, bei dem Eltern eigentlich nicht für Ersatz leisten müssen. Denn Kinder bis 7 Jahre sind deliktunfähig und können deswegen für einen möglichen Schaden nicht haften. Der Beschädigte kann auch nur dann Ersatz von den Eltern fordern, wenn diese Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Nur in diesem Fall müssten Eltern für das zerkratzte Auto haften und die Reparaturkosten bezahlen.

Ob nun in diesem Fall die Private Haftpflichtversicherung der Eltern den Schaden reguliert, hängt von dem Tarifwerk der bestehenden Police ab. Insbesondere ob Schäden von deliktunfähigen Kindern unter 7 Jahre mitversichert sind. Diesen Schutz sehen insbesondere Premiumtarife vor oder lassen sich optional bei einer Haftpflichtversicherung mitversichern (gegen einen Aufpreis). Leistet die Private Haftpflichtversicherung bei solchen Schäden, so wird auch das zerkratzte Auto reguliert. Allerdings sollten Eltern hier auf die Bedingungen achten, da für Schäden von Kindern oft andere Eigenanteile oder maximale Kostenerstattungen existieren.

 

Private Haftpflichtversicherung überprüfen – wichtiger Schutz für Familien

Eine solche Situation zeigt eigentlich sehr gut, wie sinnvoll ein umfassender Schutz der Privaten Haftpflichtversicherung ist. Gerade bei dieser existenzrettenden Versicherung empfiehlt es sich sehr leistungsstarke Tarife zu nehmen, auch wenn diese einen etwas höheren Beitrag vorsehen. So mag es in diesem Fall für die Eltern nicht ganz so schlimm ausfallen, wenn der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt, weil Sie diesen in Ihrem Leben wahrscheinlich nicht mehr wiedersehen. Wäre es jedoch das Auto des Nachbarn welches der fünfjährige Sprössling zerkratzt hätte, würde wohl die gute Nachbarschaft erheblich darunter leiden. Gut wenn in diesem Fall die Private Haftpflichtversicherung der Eltern einspringt und den Schaden reguliert.

Eltern empfiehlt sich für den Abschluss einer guten Privaten Haftpflichtversicherung eine unabhängige Beratung welche z.B. ein Versicherungsmakler bieten kann. Dieser erkennt und analysiert den Versicherungsbedarf der Familie und kann dann am Markt nach der besten Absicherung schauen, anbieten und anschließend betreuen.

 

 

 

Bild: © panthermedia.net / Cathy Yeulet

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