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Zahlt eine Private Haftpflichtversicherung für einen vom Kind beschädigten Zahn?

Beim Toben mit der neuen Freundin des Vaters, hat der gemeinsame Sohn leider mit dem Kopf der Freundin getroffen. Diese beklagt nun über einen beschädigten Zahn, da dieser wohl wackelt. Nun möchte die neue Freundin von der Mutter des Kindes Schadenersatz für den Zahn haben. Zahlt hier eine Private Haftpflichtversicherung für einen vom Kind unabsichtlich beschädigten Zahn? Oder muss hier die Mutter den Schaden selbst bezahlen?

Antwort

Ob eine Private Haftpflichtversicherung in einer solchen Situation leisten würde, ist anzuzweifeln. Dies hat mehrere Gründe. Zum einen sind Kinder unter 7 Jahre deliktunfähig und können für einen Schaden nicht haften. Lediglich wenn die Mutter in dieser Situation Ihre Aufsichtspflicht verletzt hätte, so würde die Haftpflicht eventuell leisten. Doch selbst hier ist von einer Verletzung der Aufsichtspflicht nicht auszugehen, zumal es wirklich schwierig ist, dies genau zu definieren und nachzuweisen. Sollte der Zusammenprall des Kindes mit der neuen Freundin des Vaters, beim Vater selbst erfolgt sein, so hätte er seine Aufsichtspflicht verletzen müssen. Hier müsste also die neue Freundin Schadenersatz von Ihrem Freund einfordern.

 

Dies ist aber eine schöne Situation in welcher sich deutlich zeigt, wie sinnvoll der Einschluss von Schäden von deliktunfähigen Kindern sein kann. Diesen Schutz haben viele Premium Tarife oder lassen sich bei Standarttarifen gegen einen Aufpreis mitversichern. Ein sinnvoller Schutz für Eltern mit einem Kind, da dies zum Beispiel die gute Nachbarschaft retten kann – oder das Verhältnis mit der neuen Freundin des Ex Partners.
 

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