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Zahlt die Private Haftpflichtversicherung nicht bei einer Hilfe von dem Nachbarn?

In einem Mehrfamilienhaus besteht ein gutes Verhältnis unter den einzelnen Mietern, weshalb sich diese dazu entschlossen haben, die Pflege des Gartens selbst zu übernehmen (und nicht mehr für zusätzliches Geld von einem Gärtner machen zu lassen). Nun ist eine der Mieter über ein herumliegendes Kabel von einem Rasenmäher gestolpert und hat dabei wohl eine wertvolle Figur zerstört (welche gerade eingekauft wurde). Nun sollte die Haftpflichtversicherung diesen Schaden bezahlen, welche eine Regulierung jedoch ausgeschlossen hat, da dies nicht versichert sei (derjenige welcher den Rasen gemäht hat, erhält dafür ja kein Geld). Stimmt dies? Zahlt die Private Haftpflichtversicherung nicht bei einer Hilfe von dem Nachbarn?

Antwort

In dieser Situation nach einer Leistung von der Haftpflichtversicherung demjenigen zu fragen welcher den Rasen mäht, ist eigentlich schon recht dreist. Im Grunde gibt es keine besondere Pflicht zur Absicherung eines herumliegenden Kabels von einem Rasenmäher. Zumal der anderen Person ja aufgefallen sein muss, dass ein Kabel auf den Boden lag und aus diesem Grund eine gewisse Vorsicht zu wahren ist.

Ob hier die Haftpflichtversicherung von demjenigen welcher den Rasenmäher in Betrieb hatte leistet, hängt von der bestehenden Police ab. Versichert diese auch Gefälligkeitshandlungen, so dürfte eine Haftpflichtversicherung auch diesen Schaden regulieren.  Sollte jedoch die bestehende Haftpflichtversicherung Gefälligkeitshandlungen nicht versichern, so bleibt der Nachbar auf dem Schaden sitzen und muss diesen selbst bezahlen.

 

Hier kann es sich lohnen die eigene Haftpflicht noch mal auf Ihr Bedingungswerk zu überprüfen und gegebenenfalls nach aktuellen Angeboten zu schauen. Ein unabhängiger Versicherungsvergleich kann hier die besten Angebote am Markt zeigen welche unter anderem auch Gefälligkeitsschäden mitversichern.

 

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