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Zahlt eine Rechtsschutzversicherung bei Gerichtsverfahren wegen einer Kita Platz Klage?

Ab August haben Eltern einen Anspruch auf einen Platz im Kindergarten. Nun stand jedoch in einem Bericht, dass der rechtliche Anspruch wohl oft nicht zu erfüllen ist. Daher müssen wohl einige Eltern den Kita Platz einklagen, um z.B. die Kosten für eine Private Betreuung erstattet zu bekommen. Hier wurde zum Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung geraten. Aber bringt das überhaupt etwas? Zahlt eine Rechtsschutzversicherung bei Gerichtsverfahren wegen einer Kita Platz Klage? Oder übernimmt ein Versicherer diese Kosten nicht?

Antwort

Frau im Kindergarten mit KindernBei einer Klage um einen Kita Platz handelt es sich um ein recht neues Problem, weshalb die Leistung einer Rechtsschutzversicherung vorher geprüft werden muss. Bei einer solchen Klage handelt es sich in erster Linie um den Rechtsschutzbereich „Verwaltungsrechtsschutz“. Diesen umschließen bereits viele Rechtsschutzversicherungspakete die für Privatpersonen angeboten werden. Allerdings gehen bereits einige Rechtsschutzversicherungen dazu über und schließen in Ihren Bedingungswerken die Klage wegen einem Kita Platz aus.

Wie bei jeder Versicherung kommt es grundsätzlich auf den abgeschlossenen Tarif an. Insbesondere leistungsstarke Premiumtarife bieten einen finanziellen Schutz, falls Eltern wegen einem Kita Platz klagen möchten. Denn nur diese bieten auch einen Schutz wenn Eltern z.B. erst einmal ein Widerspruchsverfahren durchführen welches einer Klage vorsteht. Hierfür bieten nur wenige Rechtsschutzversicherungen einen Schutz. Insbesondere die günstigen Angebote schließen hier eine Leistung aus.

 

 

Antrag auf Betreuung muss nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung erfolgen

Grundlegend müssen Eltern wegen dem Leistungsausschluss aufpassen. Eine Rechtsschutzversicherung besitzt eine Wartezeit von 3 Monaten. Innerhalb dieser Zeit erbringt diese grundsätzlich keine Leistung. Genau hier kann ein Stolperstein liegen. Denn der Antrag auf Betreuung darf erst erfolgen, wenn die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde. Sonst handelt es sich um ein nicht versichertes Risiko, da eine Police immer nur zukünftige Ereignisse absichert. Wurde der Antrag auf die Kinderbetreuung vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, bleibt der Versicherer leistungsfrei. Ein wichtiger Aspekt falls Eltern wegen einer möglichen Kita Platz Klage über den Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung nachdenken.

 


Es kann durchaus Versicherungsschutz bestehen, falls Eltern Ihren Kita Platz einklagen möchten. Dafür benötigen Sie jedoch das richtige Rechtsschutzversicherungs- Angebot. Hier empfiehlt sich eine professionelle Beratung von einem Versicherungsmakler. Dieser steht neben dem Honorarberater als einziger auf der Seite der Kunden und sucht unabhängig von Versicherungskonzernen, nach der besten Lösung für seine Kunden – sowohl bei einer bestehenden Police (Überprüfung) als auch bei einem Neuabschluss.

 

 

 

Bild © panthermedia.net / Cathy Yeulet

 

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