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Zahlt eine Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten wegen eines Einbruchs?

Bei Buchung einer Urlaubsreise schließt jemand eine Reiserücktrittsversicherung ab. Kurz vor Antritt der Reise brechen Unbekannte in die Wohnung oder das Haus des Versicherungsnehmers ein. Um den Einbruch zu klären, will der Versicherungsnehmer nicht die Urlaubsreise antreten. Zahlt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten wegen eines Einbruchs?

Antwort

In der Regel bezahlt eine Reiserücktrittsversicherung nur die Stornokosten, wenn die Reise auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit storniert wird. Eine Reisestornierung auf Grund eines Einbruchs, ist wohl nur bei wenigen Versicherungen abgesichert. Es gibt allerdings einige Reiserücktrittsversicherungen welche auch die Stornokosten bei einem dringenden Privaten Grund bezahlen. Dies ist allerdings eine recht schwammige Formulierung, da nicht genau definiert ist, was eine dringender Privater Grund ist. Der Einbruch könnte von der Versicherung als ein solcher Grund akzeptiert werden. Dies muss aber nicht der Fall sein.

 

Grundlegend macht der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nur selten Sinn. Meistens leistet eine solche Versicherung nur bei gravierenden Umständen (Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit) und nicht immer dann, wenn die Reise wirklich storniert werden soll. Möchte ein Versicherungsnehmer diese wie genannt, auf Grund eines Einbruchs nicht antreten, leistet die Reiserücktrittsversicherung nicht. Daher sollten sich Reisende genau überlegen ob Sie diese Versicherung abschließen oder eher nicht.

 

 

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