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Gesetzliche Mindestdeckungssummen der Kfz Haftpflichtversicherung

Ein Fahrzeug darf in Deutschland nur auf einer öffentlichen Straße gefahren werden, wenn der Fahrzeughalter eine entsprechende Haftpflichtversicherung bei den Behörden nachweist. Die Vorschrift einer Kfz Haftpflichtversicherung besitzt auch einen sinnvollen Hintergrund. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind alle Personen in voller Höhe für von Ihnen verursachten Schäden haftbar – auch mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Gerade bei einem Unfall mit einem Fahrzeug, können aber schnell Schadenhöhen von mehreren Tausend Euro erreicht werden. Noch höher werden die Schadenersatzforderungen bei Personenschäden. Erleidet eine Person einen dauerhaften Schaden, kann die Schadenersatzforderung sogar bis in die Millionenhöhe reichen. Eine Kfz Haftpflichtversicherung übernimmt die Schadenersatzforderungen gegen den Versicherungsnehmer und bezahlt diese für Ihn. Jedoch leistet eine Kfz Haftpflichtversicherung nicht unbegrenzt. Bei Abschluss der Versicherung wird eine Deckungssumme festgelegt. Bis zu dieser Deckungssumme leistet die Versicherung maximal im Schadensfall.




Gesetzliche Mindestdeckungssummen einer Kfz Haftpflichtversicherung

Der Gesetzgeber hat den Versicherungen für einen Kfz Haftpflichtversicherungstarif bestimmte Mindestdeckungssummen vorgeschrieben. Diese müssen die Versicherungen mindestens leisten. Derzeit liegen die Gesetzlichen Mindestdeckungssummen einer Kfz Haftpflichtversicherung bei:

  • 1 Millionen Euro für Sachschäden
  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden

Die Mindestdeckungssummen sollen im Grundsatz eine ausreichende Deckung für jeden Schadensfall bieten. Jedoch sind diese noch relativ niedrig angelegt. Daher empfiehlt es sich eine Kfz Haftpflichtversicherung mit höheren Deckungssummen abzuschließen. Eine typische Deckungssumme liegt bei 100 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. (Mit Beschränkung auf 8 Millionen Euro Schadenersatz pro geschädigte Person.)


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