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Reisehaftpflichtversicherung

Grundsätzlich müssen alle selbst verursachten Schäden in voller Höhe ersetzt werden. Auch im Urlaub besteht die Möglichkeit einem Dritten, ungewollt einen Schaden zuzufügen. Ein möglicher, verursachter Schaden kann jedoch schnell mehrere Hundert Tausend Euro betragen. Insbesondere wenn Personen einen Schaden erleiden. Diesen Schaden mit dem privaten Vermögen zu bezahlen, kann schnell zu einem finanziellen Ruin führen. Zur Absicherung eines solchen Falles, wird häufig die so genannte Reisehaftpflichtversicherung angeboten. Diese springt im einem entsprechenden Fall ein und übernimmt mögliche Schadenersatzkosten für den Versicherungsnehmer. Der Versicherungsschutz einer Reisehaftpflichtversicherung erstreckt sich ausschließlich für den Zeitraum des Urlaubs.



Reisehaftpflichtversicherung im Grunde unnötig

Der Abschluss einer Reisehaftpflichtversicherung macht in den meisten Fällen keinen Sinn. Mögliche Schäden welche im Urlaub und im Ausland verursacht werden, sind in der Regel mit einer Privaten Haftpflichtversicherung automatisch abgesichert, da der Versicherungsschutz weltweit gilt. Sollte eine Private Haftpflichtversicherung nicht vorhanden sein, ist der sofortige Abschluss unbedingt ratsam. Ohne eine Private Haftpflichtversicherung besteht ein dauerhaftes Risiko des privaten finanziellen Ruins. Haben Sie eine Private Haftpflichtversicherung, so empfiehlt sich ein kurzer Blick in die Bedingungen. Bietet die Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz, wird keine extra Reisehaftpflichtversicherung mehr benötigt und verursacht nur unnötige Zusatzkosten.




Leistungen einer Reisehaftlichtversicherung
Eine Reisehaftlichtversicherung bezahlt mögliche Schadenersatzforderungen, wenn die versicherte Person einem Dritten einen Schaden zufügt.

  • Befriedigung von berechtigten Schadenersatzforderungen





Versicherungsdauer einer Reisehaftlichtversicherung
Die Reisehaftpflichtversicherung wird speziell für eine bestimmte Reise gebucht und besitzt dementsprechend die Versicherungsdauer. So kann eine Reisehaftlichtversicherung für beispielsweise 10, 20 oder 30 Tage abgeschlossen werden.



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