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Gesetzliche Rentenversicherung

Die Gesetzliche Rentenversicherung gehört zu dem deutschen Sozialversicherungssystem und bietet dem größten Teil der deutschen Bevölkerung, einen umfangreichen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Rentenversicherung bezieht sich grundlegend auf die finanzielle Unterstützung und Vorsorge der Versicherten in Bezug auf die Altersvorsorge und Hinterbliebenenabsicherung. Im Grunde ist der größte Teil der deutschen Bevölkerung (z.B. alle Arbeitnehmer) in der Gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversichert.



Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung:
Die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung umfassen neben den Zahlungen von Renten (Alter, Tod, Erwerbsminderung), auch noch Leistungen für die Rehabilitation oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit von erkrankten Personen. Folgende Leistungen bietet die Gesetzliche Rentenversicherung seinen Versicherten:


Höhe der Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung:
Eine pauschale Höhe über die unterschiedlichen Leistungen von der Gesetzlichen Renteversicherung lässt sich kaum festlegen. Der Grund hierfür liegt in der individuellen Berechung der unterschiedlichen Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. So werden die beantragten Leistungen des Versicherten anhand seiner Versicherungszeiten und seiner erworbenen Entgelten berechnet.





Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung:
Die Gesetzliche Rentenversicherung erhält Beiträge von Ihren Versicherten. Die Höhe der Beiträge errechnet sich individuell anhand des Verdienstes jedes Versicherten und dem Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung. Aktuell liegt der Beitragssatz für die Gesetzliche Rentenversicherung bei 19,9%.
Arbeitnehmer bezahlen nur die Hälfte des eigentlichen Beitrags, da die andere Hälfte von dem Arbeitgeber gezahlt wird.



Der maximale Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung wird durch die so genannte Beitragsbemessungsgrenze bestimmt. Bis zu der Beitragsbemessungsgrenze werden die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung errechnet. Verdient ein Versicherter der mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, so wird der darüber liegende Betrag nicht zur Beitragsberechnung verwendet.





Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung stellen nur Mindestversorgung zur Verfügung:
Leider reichen in vielen Fällen, die Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht aus, um das versicherte Risiko ernsthaft und völlständig abzusichern. Ein gutes Beispiel stellt die Berufsunfähigkeitsabsicherung der Gesetzlichen Rentenversicherung dar. Denn die Gesetzliche Rentenversicherung gewährt bei einer Berufsunfähigkeit nur die Erwerbsminderungsrente (teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente), welche aber nur eine geringe Unterstützung bieten - eben die Grundversorgung sichern. Ihren bisherigen Lebensstandart kann die Erwerbsminderungsrente bei einer Berufsunfähigkeit nicht sichern. Aus diesem Grund sollten viele Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich mit einer Privaten Versicherung vorsorgen. Bei der Berufsunfähigkeit stellt diese absolut notwenidge Private Voresorge die Private Berufsunfähigkeitsversicherung dar.




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