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Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung

Der Beitrag zu der Gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich individuell nach dem Einkommen der Versicherten und wird nach dem entsprechenden Beitragssatz berechnet. Je höher das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Versicherten ist, desto mehr Beitrag muss der Versichert auch einzahlen.



Maximaler Berechnungsbeitrag

Der Gesetzgeber hat allerdings einen Höchstbetrag von dem Einkommen des Versicherten festgelegt, bis zu dem der Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung berechnet werden darf. Der Höchstbetrag wird als die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet. Verdient ein Versicherter über die Beitragsbemessungsgrenze, müssen auf die Einkünfte die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, keine Steuern bezahlt werden.




Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze für die Gesetzliche Rentenversicherung liegt bei 64.800 Euro jährlich oder 4.550 Euro monatlich.(2009)






Versicherungspflichtgrenze:
Nicht selten wird die Beitragsbemessungsgrenze mit der so genannten Versicherungspflichtgrenze verwechselt. Überschreitet ein Versicherter der Gesetzlichen Krankenversicherung die Versicherungspflichtgrenze für mindestens 3 Jahre + das laufende Jahr, kann dieser sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und eine Private Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze sind aber nicht identisch.


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