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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Heilpraktiker?

Die Schulmediziner stoßen bei manchen Erkrankungen ja doch auf Ihre Grenzen oder können zumindest nicht mehr weiterhelfen. Manche schwören hier ja auf die Behandlung von einem Heilpraktiker. Wie sieht das aber mit den Behandlungskosten aus? Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Heilpraktiker? Oder sind diese Kosten selbst zu tragen?

Antwort

Eigentlich übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker. Dennoch bieten die Kassen in einem kleinen Rahmen eine Leistung hierfür. Bei ausgewählten Ärzten können Versicherte eine Erstanamnese, Repertorisation und eine Folgeberatung in Anspruch nehmen. Weitere Kosten lassen sich nur über einen Wahltarif Ihrer Krankenkasse absichern.

 

Möchten Versicherte eine freie Wahl Ihres Heilpraktikers und wünschen sich eine umfassende Kostenübernahme, lässt sich dies mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung auffangen. Besteht schon eine solche Police empfiehlt sich ein Blick in die Bedingungen ob für Heilpraktiker eine gewisse Leistung vorgesehen ist. Wenn nicht müssten Versicherte die ersten Behandlungen wohl aus eigener Tasche bezahlen. Grundlage für Abrechnung eines Heilpraktikers besteht in der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Diese wurde jedoch seit mehreren Jahren nicht mehr überarbeitet, weshalb manche Heilpraktiker diese nur als Grundlage nehmen und über die enthaltenen Sätze hinaus abrechnen. Neben der GebüH existiert auch noch das Hufelandverzeichnis, in welchem bestimmte Therapien gelistet sind und welcher die Höhe dieser Behandlungskosten definiert. So können sich Interessenten mit diesen Hilfsmitteln schon mal eine grobe Übersicht verschaffen welche Kosten entstehen können.

 Sollte der Heilpraktiker überzeugen, kann es sich unter Umständen lohnen für die Zukunft eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen. Je nach Tarif übernehmen diese bis zu mehreren Tausend Euro an Behandlungskosten im Jahr und erstatten auch Kosten für Arznei- und Hilfsmittel.

 

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