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Bezahlt eine Krankenkasse die Kosten für das Anlegen von Ohren?

Einige Menschen haben mit dem Problem von abstehenden Ohren zu kämpfen. Gerade Kinder leiden darunter weil Sie deswegen gehänselt werden. Es besteht ja die Möglichkeit die Ohren mit einer Operation anlegen zu lassen. Bezahlt eine Krankenkasse die kosten für das Anlegen von Ohren? Oder müssen dies Versicherte, bei Kinder natürlich die Eltern, aus eigener Tasche bezahlen?

Antwort

Vom Grundsatz her handelt es sich bei einer Operation um Ohren anzulegen nicht um eine medizinisch notwendige Operation. Eigentlich bezahlt die Gesetzliche Krankenversicherung nur medizinisch notwendige Behandlungen und keine Schönheitsoperationen. Aber Versicherte bzw. die Kinder des Versicherten (wenn über die Familienversicherung abgesichert) haben die Möglichkeit nachzuweisen, dass die abstehenden Ohren eine psychische Belastung darstellen und so zu einer dauerhaften Krankheit führen können (z.B. Depression). Hierzu benötigen Versicherte allerdings ein psychologisches Gutachten.

Aber selbst wenn ein psychologisches Gutachten empfiehlt, dass die abstehenden Ohren eine psychische Belastung darstellen, ist dies keine Garantie, dass die Krankenkasse die Operation auch bezahlt. Hier empfiehlt es sich für Versicherte dies direkt mit Ihrer Krankenkasse abzusprechen.
 

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