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Gibt es bei einer Privaten Pflegezusatzversicherung einen Altersausschluss?

Eine Pflegezusatzversicherung sollte ja im Grunde jede Person abschließen. Zum Schutz der eigenen Familie sollte diese Versicherung schließlich abgeschlossen werden. Wie sieht das aber mit Personen aus, die bereits jetzt ein hohes Alter von beispielsweise 60 oder 70 Jahre erreicht haben und keine Pflegezusatzpolice besitzen? Gibt es bei einer Privaten Pflegezusatzversicherung einen Altersausschluss?

Antwort

Bei einigen Privaten Pflegezusatzversicherungen gibt es einen Altersausschluss. Allerdings nicht bei allen Versicherungen. Manche wenige Pflegezusatzpolicen können bis zu einem bestimmten Endalter abgeschlossen werden, die im Vergleich auch ältere Menschen versichern. Bei bestimmten Pflegezusatzversicherungen erhalten Kunden diese zum Beispiel bis zum Alter von 60 oder 70 Jahren. Dies variiert allerdings von Versicherung zu Versicherung.

 

Bedenken sollten ältere Interessenten natürlich, dass ein hohes Eintrittsalter bei einer Privaten Pflegezusatzpolice automatisch zu hohen monatlichen Beiträgen führt. Denn je älter die Menschen sind, desto höher ist natürlich auch die Wahrscheinlichkeit, einmal pflegebedürftig zu werden. Gerade bei einer 70 Jahre alten Person, ist die Wahrscheinlichkeit als sehr hoch einzustufen, dass eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Um dieses Risiko ausreichend absichern zu können, müssen die Versicherungen für so „alte“ Versicherte Personen, sehr hohe Versicherungsbeiträge verlangen. Das sollten ältere Personen auf jeden Fall beachten. Es empfiehlt sich dennoch eine anonyme Anfrage bei unterschiedlichen Versicherungen vorzunehmen. Denn die Pflegezusatzversicherung wird immer wichtiger.

 


Die Pflegezusatzpolice immer wichtiger

Grundsätzlich kann die Gesetzliche Pflegeversicherung nur noch etwa die Hälfte der Kosten auffangen, die für eine Pflege notwendig wird. Eine vollstationäre Pflege in Deutschland kostet beispielsweise in der Pflegestufe 3, 2.500 bis 3.000 Euro im Monat. Die Gesetzliche Versicherung bezahlt allerdings nur 1.510 Euro. Die restlichen Kosten von 1.000 bis 1.500 Euro im Monat, müssen die Pflegepersonen selbst bezahlen. Reicht hier die Rente oder das Einkommen der pflegebedürftigen Personen nicht aus, so kommt das Sozialamt für die restlichen Kosten auf. Das Sozialamt nimmt allerdings die Kinder der pflegebedürftigen Personen an Anspruch und fordert das Geld für die Pflege Ihrer Eltern zurück (Unterhaltspflicht von Angehörigen nach dem Bundesgesetzbuch). Daher empfiehlt es sich dringend eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Am besten eignet sich hier eine Pflegetagegeldversicherung. Diese zahlt einen festen Betrag pro Tag pauschal aus. Die Angehörigen können dann mit diesem Geld so arbeiten, wie Sie dies möchten.

 

 

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