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Bezahlt eine Reisekrankenversicherung eine Behandlung im Ausland direkt?

Leider kann es auch im Urlaub dazu kommen, krank zu werden und eine Behandlung vom Arzt in Anspruch nehmen zu müssen. Dass die Ärzte nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen, ist bekannt. Wie sieht es aber bei einer Privaten Reisekrankenversicherung aus? Bezahlt eine Reisekrankenversicherung eine Arztbehandlung im Ausland direkt? Oder müssen Versicherte auch bei der Privaten Versicherung erst in Vorleistung gehen und diese direkt beim Arzt bezahlen?

Antwort

In der Tat rechnen Ärzte Ihre Patienten im Ausland als Privatpatient ab. Dementsprechend müssen Versicherte erst einmal in Vorleistung gehen. Dies gilt sowohl für den Schutz der Gesetzlichen Krankenversicherung, als auch für den Schutz einer Privaten Reisekrankenversicherung. Versicherte bezahlen den Arzt also erst einmal selbst (weshalb es sich durchaus empfiehlt genügend Bargeld dabei zu haben oder zumindest eine Kreditkarte) und beantragen nach dem Urlaub eine Kostenerstattung.

Bei größeren Anliegen wie einem Krankenhausaufenthalt oder einem Krankenrücktransport sollte die Reisekrankenversicherung unverzüglich informiert werden. Diese kann dann eventuell auch weitere Informationen über eine Kostenübernahme oder Erstattung bieten.

 

Wie bei allen Versicherungen lohnt sich bei einer Reisekrankenversicherung ein umfangreicher Versicherungsvergleich. Es existieren eine ganze Reihe von Leistungs- und Beitragsunterschieden, weshalb sich für Interessenten ein entsprechender Vergleich lohnt.
 

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