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Gesetzliche Pflegeversicherung erbringt keine Sachleistungen im Ausland

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist automatisch in der Gesetzlichen Pflegeversicherung, pflichtversichert. Auch alle Personen die nicht in den Gesetzlichen Sozialversicherungen abgesichert sind, müssen eine Private Pflegeversicherung nachweisen. Die Pflegeversicherung besitzt die Aufgabe, die zusätzlichen Kosten zu übernehmen, wenn ein Versicherter auf Pflege angewiesen ist. Hierzu erbringt die Versicherung eine Reihe von den unterschiedlichsten Leistungen. So bezahlt die Pflegeversicherung zum Beispiel ein Pflegegeld, wenn zum Beispiel der Ehepartner den Pflegebedürftigen pflegt. Auch eine notwendige Unterbringung in einem Pflegeheim oder der regelmäßige Besuch eines ambulanten Pflegedienstes werden von der Pflegeversicherung bezahlt (zumindest zu einem Teil). Diese so genannten Sachleistungen erbringt die Versicherung allerdings nur für Pflege innerhalb von Deutschland.



Keine Sachleistungen für Pflege im Ausland

Einige Menschen zieht es gerade in der Rentenphase ins Ausland, um in einer neuen Umgebung seinen Lebensabend genießen zu können. Natürlich besteht auch im Ausland die Möglichkeit, einmal auf Pflege angewiesen zu sein. Jedoch erbringen die deutschen Pflegekassen keine Leistungen für eine Pflege im Ausland. So werden zum Beispiel die Kosten für ein Pflegeheim oder ein Altenheim im Ausland nicht von den Pflegekassen übernommen. Diese Streichung der Sachleistungen für Pflegebedürftige im Ausland ist auch rechtens und wurde von der dem Europäischen Gerichtshof abgesegnet.



Pflegegeld wird auch im Ausland gezahlt

Die Einschränkung für den Bezug von Pflegeleistungen gilt allerdings nur für Sachleistungen und nicht für den Bezug von Pflegegeld. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Zahlung, mit welcher die Pflegearbeit von „ehrenamtlichen Personen“ honoriert werden. Diese Pflegepersonen stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern übernehmen ohne Gegenzahlung des Pflegebedürftigen die Pflege. Ein genehmigtes Pflegegeld zahlen die Gesetzlichen Pflegekassen auch bei Aufenthalt in einem Land der EU.


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