style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Entfällt die Wartezeit einer Zahnzusatzversicherung wenn eine Leistung wegen Unfall notwendig wird?

Viele der Zahnzusatzversicherung beinhalten eine Wartezeit in Ihrem Bedingungen und erbringen in der erste Zeit keine Leistungen. Doch was ist wenn die Zahnzusatzversicherung benötigt wird, weil ein Zahn auf Grund eines Unfalls ausgefallen ist? Entfällt die Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung wenn eine Leistung wegen eines Unfalls notwendig wird?
 

Antwort

Viele Zahnzusatzversicherung genauso wie viele Krankenzusatzversicherung, beinhalten eine so genannte Wartezeit. Hierbei handelt es sich um eine leistungsfreie Zeit, zum Anfang der Versicherungszeit. Bei einer Zahnzusatzversicherung liegt die Wartezeit bei etwa 8 Monaten. Zusätzlich haben manche Versicherungen auch noch eine Zahnstaffel. Dies bedeutet eine gestaffelte Leistung in den ersten 3 bis 5 Versicherungsjahren.
Aber fast jede Zahnzusatzversicherung oder Private Krankenzusatzversicherung schließt bei einem unfallbedingten Leistungsfall, die Wartezeit aus. Also verliert die versicherte Person auf Grund eines Unfalls einen Zahn, wird der Zahnersatz auch von der Zusatzversicherung bezahlt. Auch wenn dies eigentlich innerhalb der Wartezeit passiert ist.

 

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder