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Leistet eine Zahnzusatzversicherung bei Behandlungen welche in der Wartezeit passiert sind?

Um sich gegen mögliche Kosten bei Zahnersatz und gewissen Behandlungen abzusichern, besteht eine Private Zahnzusatzversicherung. Diese sieht eine Wartezeit von 8 Monaten vor. Kurz vor Ende dieser Wartezeit ist nun allerdings eine Krone rausgebrochen was natürlich behandelt werden muss. Die Behandlung fällt allerdings außerhalb der Wartezeit. Wie sieht das nun mit der Kostenübernahme aus? Leistet eine Zahnzusatzversicherung bei Behandlungen welche in der Wartezeit passiert sind? Oder müssen Versicherte diese Kosten selbst bezahlen?

Antwort

Leider eine unglückliche Situation. Da die Krone innerhalb der Wartezeit rausgebrochen ist, erstattet die Private Zahnzusatzversicherung hier keine Kosten. Auch wenn die Behandlung durch den Zahnarzt erst nach der Wartezeit erfolgt. Natürlich können Versicherte es versuchen sich die Kosten von Ihrer Versicherung erstatten zu lassen. Sobald diese aber den Fall prüfen, wird dies wohl abgelehnt. Dennoch probieren können es Versicherte natürlich.

Zu beachten ist meistens aber noch die Zahnstaffel. Diese sieht grundlegend eingeschränkte Kostenerstattungen in den ersten Versicherungsjahren vor. Also selbst wenn die Zahnzusatzversicherung die Kosten für diese Behandlung übernehmen würde, fällt die Erstattung auf Grund der Zahnstaffel nicht so hoch aus.
 

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