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Existiert eine Zahnzusatzversicherung die keine Wartezeit vorsieht?

Sobald Kunden eine Zahnzusatzversicherung abschließen, müssen Sie warten bis diese Ihre volle Leistung erbringt. Existiert eine Zahnzusatzversicherung die für Ihre Kunden keine Wartezeit vorsieht? Die Versicherung also direkt von Anfang an eine Leistung erbringt? Oder müssen Kunden eine solche Wartezeit hinnehmen?

Antwort

Grundsätzlich sieht jede Private Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung eine Wartezeit vor. Das ist auch sehr sinnvoll, denn sonst könnte sich ja jeder Mensch mit einem akuten Problem versichern und dies dann über die Versicherung abwickeln. Nach der Leistung aus der Versicherung könnte der Versicherte ja wieder kündigen. Damit die Versichertengemeinschaft vor solchen Risiken geschützt wird, existiert die Wartezeit. Aus diesem Grund gibt es eben auch bei einer Privaten Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit. Schließlich soll diese nicht mal eben abgeschlossen werden um einen akut benötigen Zahnersatz zu bezahlen, sondern um dauerhaft das Risiko für einen notwendigen Zahnersatz abzusichern.

Es gibt zwar durchaus Zahnzusatzversicherungen die keine direkte Wartezeit in den ersten 3 bzw. 8 Monaten vorsehen, dafür haben diese dann aber eine so genannten Zahnstaffel. Eine solche Zahnstaffel beschränkt die maximale Leistung der Krankenzusatzversicherung in den ersten Versicherungsjahren. So erstatte die Zahnzusatzversicherung bei einer Zahnstaffel eben nur 250 Euro im 1 Jahr, 500 Euro im zweiten und 750 Euro im dritten Jahr. Erst wenn die Zahnstaffel vorbei ist, erbringt die Zahnzusatzversicherung die maximale Erstattung pro Jahr. Wie eine Zahnstaffel im Detail ausfällt, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif.

Grundsätzlich lohnt es sich für Interessenten hier einen Zahnzusatzversicherungs- Vergleich durchzuführen. Hier können sich Interessenten auch einen Überblick über die Wartezeit oder Zahnstaffel von einzelnen Tarifen verschaffen und finden vielleicht so eine passende Zahnzusatzversicherung, mit guter Leistung im ersten Versicherungsjahr.
 

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