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Gibt es einen steuerlichen Nachteil bei Wechsel der Riester Rente?

Wenn ein Riester Vertrag bereits im Jahr 2002 abgeschlossen wurde und nun geplant ist, einen neuen Riester Vertrag abzuschließen. Wie sieht das dann mit der steuerlichen Behandlung der Riester Rente aus? Gibt es einen steuerlichen Nachteil bei Wechsel der Riester Rente? Wird es einen Nachteil für den Sparer geben weil aus einem alten Vertrag in einen neuen Vertrag gewechselt wird?

Antwort

Also einen steuerlichen Nachteil haben Versicherte bei einem Wechsel Ihrer Riester Rente nicht, wenn der Wechsel richtig durchgeführt wird. Es ist wichtig, dass vor der Kündigung des alten Riester Vertrags, zuerst der neue Riester Vertrag abgeschlossen wird. Erst wenn der neue schon existiert kann das Guthaben aus dem alten Vertrag direkt auf den neuen übertragen werden. In einem solchen Szenario müssen Versicherte keine Steuern zahlen. Würde der alte Vertrag einfach gekündigt, müssen Sparer erst die Zulagen zurückzahlen und den Ertrag versteuern.

Bedenken sollten Sparer allerdings, dass mit dem Wechsel des Riester Renten Vertrags auch automatisch eine Wechselgebühr fällig wird. Diese beträgt etwa 100 bis 150 Euro (ist abhängig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft) und wird direkt aus dem vorhandenen Guthaben des Riester Vertrags abgezogen.
 

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