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Ist die Riester Rentenauszahlung an die Auszahlung der Gesetzlichen Rente gebunden?

Eigentlich soll die Riester Rente ja dazu dienen, die Gesetzliche Rente auszubessern. Was wäre denn nun in dem Fall, dass in dem Riester Vertrag ausreichend hohes Guthaben zur Verfügung steht um davon vor Renteneintritt zu leben. Wie sieht das dann mit der Auszahlung aus? Ist eine Riester Rentenauszahlung an die Auszahlung der Gesetzlichen Rente gebunden? Oder kann man sich auch schon vorher das Riester Guthaben auszahlen lassen, davon leben und spätere dann die Gesetzliche Rente bekommen?

Antwort

Das Guthaben aus einem Riester Vertrag darf frühestens mit dem 60. Geburtstag des Sparers ausgezahlt werden. Dann können Sparer bis zu 30% des Guthabens entnehmen und den Rest muss der Anbieter in eine monatliche Rentenzahlung umwandeln. Es besteht aber keine Bindung der Riester Auszahlung an die Gesetzliche Rentenzahlung. Entscheidend ist für die Riester Rente der vereinbarte Auszahlungszeitpunkt und die gesetzlichen Vorgaben.

 

Damit eine Riester Rente allerdings eine entsprechende Höhe erreichen kann, damit Sparer von dieser alleine leben können, reicht die Mindesteinzahlung von 4% des Jahreseinkommen (um die vollen staatlichen Zuzahlungen zu erhalten) nicht aus. Hier müssen Riester Sparer wohl deutlich mehr Geld in den Vertrag einzahlen.
 

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