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Ist ein Wechsel von der City BKK auch bei einer Krankheitsbehandlung möglich?

Die Versicherten der City Betriebskrankenkasse müssen sich auf Grund der Insolvenz eine neue Krankenkasse suchen. Wie sieht das aber aus, wenn ein Versicherter krank ist und entsprechend umfangreich behandelt wird? Ist auch ein Wechsel von der City BKK auch bei einer Krankheitsbehandlung möglich? Oder gibt es hier irgendwas zu beachten?

Antwort

Der Wechsel von der City BKK zu einer anderen Krankenkasse ist auch während einer Behandlung möglich. Die nächste Krankenkasse darf einen Versicherten nicht ablehnen, da für die Krankenkasse ein Kontrahierungszwang besteht. Auch die Zahlungen von Krankengeld und bereits genehmigte Reha Maßnahmen können in Anspruch genommen werden bzw. werden ausgezahlt. Das regeln die Krankenkassen untereinander. Lediglich sollten sich Versicherte über bestimmte Dinge im Klaren sein. Die offizielle Schließung der City BKK findet zum 1. Juli 2011 statt. Bis spätestens 14. Juli 2011 müssen sich Versicherte selbst eine neue Krankenkasse suchen. Ansonsten werden Versicherte wieder Ihrer alten Krankenkasse zugeordnet (sofern es eine andere Krankenkasse gab) oder der Arbeitgeber weist eine neue Kasse zu. Freiwillig Versicherte haben 3 Monate Zeit - der Versicherungsschutz bleibt aber die ganze Zeit bestehen und Prämien müssen rückwirkend gezahlt werden.

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