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Können Leistungen aus einer Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung gleichzeitig in Anspruch genommen werden?

Die Gesetzliche Krankenversicherung bezahlt immer weniger Leistungen und bietet in manchen Fällen gar keinen Schutz mehr. Gerade bei einer Behandlung im Krankenhaus welche länger als 1 oder 2 Tage dauern, merken Gesetzlich Versicherte den „Basisschutz“ der Gesetzlichen Krankenkassen. Daher schließen immer mehr Versicherte einen Krankenversicherungsschutz bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab. Können denn gleichzeitig Leistungen von der Gesetzlichen Krankenversicherung und Leistungen von der Privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen werden?

Antwort

Mit der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten die Versicherten leider nur noch einen Basisschutz, der das medizinisch notwendige zum Erhalt der Gesundheit, zur Verfügung stellt. Möchten Versicherte der GKV einen besseren Krankenversicherungsschutz erhalten, müssen Sie eine so genannte Krankenzusatzversicherung abschließen. Wie der Name „Krankenzusatzversicherung“ schon sagt, handelt es sich hierbei um eine Versicherung die Ihre Leistungen zusätzlich erbringt. Personen die in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind, erhalten in erster Linie eine Leistung aus dieser. Für einen besseren Schutz übernehmen dann die Krankenzusatzversicherungen die Differenzbeträge, die sich aus dem besseren Schutz ergeben.

Es gibt sogar eine Krankenzusatzversicherungen die Ihre Leistungen nur dann zahlen wenn die Gesetzliche Krankenkasse des Versicherten auch Leistungen erbringt. Ohne eine gleichzeitige Leistung aus der GKV würde die Krankenzusatzversicherung nicht zahlen. Diese Versicherung bezeichnet man auch als Krankenergänzungsversicherung. Es können also Leistungen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung und einer Privaten Krankenzusatzversicherung gleichzeitig in Anspruch genommen werden. In vielen Fällen macht es für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auch Sinn, eine solche Krankenzusatzversicherung oder Krankenergänzungsversicherung abzuschließen.
 


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