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Kann bei einem Wechsel der Zahnzuatzversicherung die Wartezeit entfallen?

Die aktuelle Zahnzusatzversicherung erschien bisher gute Leistungen zu haben und läuft auch schon ein paar Jahre. Nun jedoch liegt ein interessantes Angebot einer anderen Versicherung vor, weshalb ein Wechsel der Zusatzversicherung in Betracht kommt. Doch wie sieht es hier mit der Wartezeit aus? Kann bei einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung die Wartezeit entfallen? Immerhin würde so eine gewisse Lücke entstehen in welcher es keinen Versicherungsschutz gibt. Wäre schön wenn sich dies vermeiden ließe.

Antwort

Mit Neuabschluss einer Zahnzusatzversicherung besteht grundsätzlich erst einmal wieder eine Wartezeit von 8 Monaten. In dieser Zeit würde der neue Versicherer leistungsfrei bleiben, sofern eine versicherte Behandlung nicht wegen eines Unfalls eintreten würde. (Bei Unfall leistet eine Zahnzusatzversicherung auch direkt.) Dies zumindest sehen die Musterbedingungen vor.

Nun können manche Versicherer jedoch etwas Individuelles regeln. Teilweise können daher bestimmte Wartezeiten angerechnet werden. Dies ist aber nicht der Normalfall und abhängig von der Versicherung, bei welcher Versicherte den neue Tarif abschließen möchten.

 

Auch wenn Versicherte vorher eine Krankenvollversicherung bei Ihrem Versicherer besitzen und aus dieser in eine Zusatzversicherung wechseln, dann kann die Wartezeit entfallen. Hierbei handelt es sich aber wohl nicht um die genannte Grundsituation, weshalb die meisten Versicherten die neue Wartezeit akzeptieren müssen.

 

 

Anstatt den Fokus jedoch auf die Wartezeit zu richten, empfiehlt es sich auch die tatsächlichen Leistungen des interessanten Tarifs und der bisherigen Police zu überprüfen. Erst wenn der neue Tarif wirklich besser ist (auch die Leistungen bei Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Laborkosten), sollte ein Wechsel in Betracht kommen. Hier lohnt sich auch ein Blick auf die Zahnstaffel. Diese beinhaltet zwar keine völlige Leistungsfreiheit wie die Wartezeit, dafür jedoch eine massive Einschränkung der maximalen Kostenerstattung. Bei eben dieser kann ein großer Stolperstein beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung liegen. Es empfiehlt sich bei Interesse eines Tarifwechsels eine unabhängige Versicherungsberatung in Anspruch zu nehmen, z.B. von einem Versicherungsmakler.

 

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