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Kann jederzeit die freiwillige Versicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung gekündigt werden?

Sobald ein Arbeitnehmer über einer gewissen Grenze im Monat verdient muss er sich ja freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Oder er wechselt in einen Tarif einer Private Krankenversicherung. Da aber diese Entscheidung gar nicht mal so einfach ist, wird hierfür etwas Zeit benötigt. Ist es daher möglich erst einmal freiwillig versichert zu bleiben und eventuell erst später in die PKV zu wechseln? Kann jederzeit die freiwillige Versicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung gekündigt werden? Gibt es hier irgendwelche Fristen zu beachten?

Antwort

Der Wechsel aus der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung sollte tatsächlich sehr gut und wohl überlegt sein. Arbeitnehmer müssen aber nicht direkt überstürzen und sich vorschnell für die Private Krankenversicherung entscheiden. Es besteht sehr wohl die Möglichkeit erst einmal Freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt zu kündigen. Es besteht bei dem Wechsel von der Pflichtversicherung zur freiwilligen Versicherung ein Sonderkündigungsrecht für Versicherte. Sollte dieses nicht genutzt werden, müssen Versicherte mindestens 15 Monate bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Danach gilt die normale Kündigungsfrist von 2 Monaten.

Arbeitnehmer können also erst einmal in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt den Wechsel in die PKV anstreben, wenn dies gewünscht ist.
 


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