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Kann Kfz Versicherung Leistung kürzen bei Verkehrsunfall mit Alkohol im Blut?

Es kommt ja schon mal vor, dass man bei Freunden eine Flasche Bier trinkt und dann einige Stunden später noch mit dem Auto nach Hause fährt. Auch wenn das nicht gut ist, machen dies trotzdem immer noch viele. Doch wie sieht das aus wenn nach dem Konsum einer Flasche Bier ein Unfall verursacht wurde? Kann eine Kfz Versicherung Ihre Leistungen kürzen wenn der Versicherte bei Verursachung des Verkehrsunfalls Alkohol im Blut hatte? Oder ist diese Leistungskürzung zu Unrecht?

Antwort

Eine Kfz Versicherung kann Ihre Leistung angemessen kürzen, wenn der Versicherte mit Alkohol im Blut einen Unfall verursacht. Kann nachgewiesen werden, dass der Alkohol die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt und so ein Unfall von dem Versicherten verursacht wurde, darf die Kfz Versicherung definitiv die Leistung kürzen. Schließlich handelt es sich bei Konsum von Alkohol und anschließenden Fahren um fahrlässiges Handeln. Die wirkliche Fahruntüchtigkeit beginnt erst ab 1,1 Promille. Es gibt auch noch die relative Fahruntüchtigkeit, wenn eben nachgewiesen wird, dass der geringe Alkoholgehalt im Blut zur Beeinträchtigung geführt hat. Die Versicherung ist zwar zur Regulierung des Schaden verpflichtet, kann aber einen Teil oder vollständig das Geld von dem Versicherten wiederholen.

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