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Kann man einen Versicherungsschaden verspätet melden wenn das Ausmaß erst dann klar wurde?

Wenn einem ein Unglück passiert, beispielsweise der Art, dass man als Mieter etwas aus Versehen ins Porzellan Waschbecken fallen lässt und ein Schaden, in diesem Fall ein Riss im Becken, erst nach einiger Zeit entsteht. Kann man dann immer noch den Schaden bei der Versicherung mit Aussicht auf Erfolg melden, obwohl der eigentlich nötige Meldezeitraum von einer Woche schon überschritten ist?

Antwort

In diesem Fall handelt es sich um einen Haftpflichtschaden gegenüber dem Vermieter. Ob die Versicherung für diesen aufkommt oder nicht, das liegt in Ermessen der Versicherungsgesellschaft. Im Grunde gehört es zu den Obliegenheiten einer Haftpflichtversicherung, wie weiter oben schon richtig erwähnt, auf eine Schadensmeldung spätestens nach Ablauf einer Woche zu bestehen. Je nach Kulanz des jeweiligen Sachbearbeiters bei der Haftpflichtversicherung kann man aber Glück haben und er akzeptiert die Erklärung. Solche Fragen kann aber auch immer in der Police nachlesen, die jeder Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung erhält. Dort enthalten sind immer alle wichtigen Informationen insbesondere solche zu den Schadensfällen die übernommen werden und zu Fristen an die sich Versicherungsnehmer halten müssen.

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