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Leistet die Autoversicherung für einen Unfall wenn gegessen und getrunken wurde?

Gerade bei längeren Fahrten mit dem Auto, greifen manche Autofahrer zum Essen und Trinken während der Fahrt. Wie sieht das aber mit dem Versicherungsschutz aus wenn während dessen ein Unfall passiert? Leistet eine Autoversicherung für einen Unfall wenn der Fahrer davor gegessen und getrunken hat? Oder gilt dies als fahrlässig so dass die Versicherung keine Leistung zahlt?

Antwort

Verursacht ein Versicherter einen Unfall während er etwas isst und trinkt, gilt dies durchaus als grob fahrlässig. Ob die Autoversicherung also in einem solchen Fall den Schaden bezahlt, kommt ein wenig auf den Tarif an. Eine gute Autoversicherung verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und versichert auch einen solchen Unfall. Schlechtere, insbesondere die Light Kfz Policen, sehen keine Leistung bei grober Fahrlässigkeit vor. Hier würde der Versicherte von seiner Autoversicherung im Stich gelassen und müsste den Schaden selbst bezahlen.

Im übrigen leistet eine Autoversicherung immer bei Fahrlässigkeit, nur bei grober Fahrlässigkeit muss dies mitversichert sein. Auch gibt es keine grobe Fahrlässigkeit bei der Kfz Haftpflichtversicherung. Wird bei dem Unfall also eine Dritte Person geschädigt, zahlt die Kfz Haftpflicht definitiv dessen Schaden und ersetzt diesen. Nur bei der Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung gibt es die Leistungsfreiheit oder Leistung bei grober Fahrlässigkeit.

 

Dies ist ein schönes Beispiel wie sich die Light Kfz Policen von guten Tarifen unterscheiden. Versicherte sollten sich immer für eine Autoversicherung mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit entscheiden. Hier lohnt es sich für Fahrzeughalter einen Kfz Versicherungsvergleich durchzuführen. Dort können sich Interessenten einen Überblick über die aktuellen Tarife und Beiträge der unterschiedlichen Kfz Versicherungen verschaffen – die auch bei grober Fahrlässigkeit leisten.
 

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