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Müssen sich Versicherte bei Erkrankung im Urlaub schon im Ausland bei der Versicherung melden?

Wird man bei einem Urlaub im Ausland krank, besteht über die Auslandsreisekrankenversicherung auch Versicherungsschutz. Diese Versicherung übernimmt ja die Kosten. Doch wie wird die Krankheit der Auslandskrankenversicherung gemeldet? Müssen sich Versicherte bei Erkrankung im Urlaub schon im Ausland bei der Versicherung melden? Oder reicht es wenn Versicherte die Arztrechnungen bezahlen und diese dann in Deutschland der Versicherung einreichen?

Antwort

Im Grunde kommt es ein wenig auf die Art der Erkrankung an. Sollte ein Versicherter während seines Urlaubs stationär in einem Krankenhaus behandelt werden müssen, empfiehlt es sich die Auslandsreisekrankenversicherung am besten sofort zu kontaktiert. Diese kann dann auch weitere Informationen über das weitere Vorgehen geben. Handelt es sich bei der Erkrankung im Ausland lediglich um eine Arztbehandlung und dem anschließenden Kauf von Medikamenten (z.B. Antibiotika), so können Versicherte die Kosten erst einmal selbst bezahlen. Wenn Sie dann wieder in Deutschland sind, informieren Sie Ihre Auslandsreisekrankenversicherung und reichen die Rechungen ein. Im Anschluss erstattet die Versicherung dann den Versicherten die entstandenen Kosten (sofern diese natürlich versichert sind).

 

Übrigens, es empfiehlt sich für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung für Ihren Aufenthalt im Ausland, immer eine Auslandreisekrankenversicherung abzuschließen. Denn die Gesetzliche Krankenversicherung bietet nicht in jedem Land dieser Erde Versicherungsschutz. Außerdem sind die Leistungen der GKV stark eingeschränkt. Nur eine Auslandsreisekrankenversicherung kann hier einen umfassenden Krankenversicherungsschutz gewährleisten.

Eine wirklich leistungsstarke Auslandsreisekrankenversicherung (Jahresschutz) gibt es bereits für 30 Euro im Jahr. Also durchaus keine besonders teure Versicherung.
 

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