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Was passiert wenn bei einer Autoversicherung zu wenig Kilometer angegeben wurden?

Wer Auto fährt benötigt selbstverständlich auch eine Kfz-Versicherung. Standardmäßig wurde bei einer Versicherung ein zu erwartender Jahreskilometerstand von 9.000 km angegeben. Der tatsächliche Kilometerstand beträgt nach einem halben Jahre allerdings bereits 7.500 km, so, dass ein endgültiger Kilometerstand von ca. 15.000 km zu erwarten ist. Sind solche gravierenden Unterschiede der Versicherung mitzuteilen? Was passiert wenn man solche Daten nicht an die Autoversicherung weitergibt?

Antwort

Im Allgemeinen gilt für jede Versicherung, dass Änderungen der Versicherungssache angegeben werden müssen. Sollten solche drastischen, bekannten Änderungen nicht angeben werden, wird einen die Versicherung dafür belangen können, weil die Bedingungen nicht vertragsgemäß sind. Bei Mitteilung an die Versicherung erhöht sich ja lediglich die Prämie um einen gewissen Prozentsatz. Ein Melden lohnt sich in jedem Fall. Es könnte beispielsweise eine Kilometerangabe von 9.00 km vorliegen. Es werden aber 12.000 gefahren. So wird die Versicherung zum Ende des Jahres hin rückwirkend den höheren Beitrag fordern, es entstehen also keine Nachteile, ausschließlich Vorteile aus einer Meldung bei der Versicherung. So kann man auch einer eventuellen Vertragsstrafe entgehen. Spätestens bei einem eventuellen Schadensfall, würde die Versicherung die verschwiegenen Kilometer ohnehin entdecken.

 

Bei der Angabe der jährlichen Kilometer Leistung handelt es sich um ein "softes" Kriterium bei Beitragsberechnung einer Kfz Versicherung. Je höher die jährliche Fahrleistung ausfällt, desto höher ist ja auch das für die Versicherung zu kalkulierendes Unfall-Risiko. Einfach aus dem Grund heraus, dass der Versicherte das versicherte Auto entsprechend mehr fährt. Jedoch steigt der Versicherungsbeitrag für eine Autoversicherung nicht exorbitant nach oben, nur weil man anstatt den 9.000 Kilometer plötzlich 12.000 oder 15.000 Kilometer fährt. Einfach bei der Versicherung melden. Diese nimmt eine Nachberechnung der Prämie vor und berechnet diese dann zur nächsten Fälligkeit.

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