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Lohnt es sich eine Kinderinvaliditätsversicherung abzuschließen oder reicht eine Unfallversicherung?

Auch für Kinder müssen Eltern einige Versicherungen abschließen und an Ihre finanzielle Sicherheit denken. Diesbezüglich wird von den Versicherungen immer mit einer Kinderinvaliditätsversicherung geworben. Aber lohnt es sich eine Kinderinvaliditätsversicherung abzuschließen oder reicht hier nicht eine Kinder Unfallversicherung aus? Welcher große Unterschied besteht denn zwischen dem Versicherungsschutz dieser beiden Versicherungen?

Antwort

Eltern sollten im Zuge der finanziellen Absicherung Ihres Kindes unbedingt eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen. Denn diese bietet einen viel umfangreicheren Versicherungsschutz, als dies eine Kinder Unfallversicherung beinhaltet. Bei einer Kinder Unfallversicherung erhalten die Eltern nur dann eine Leistung, wenn die Invalidität des Kindes durch einen Unfall passiert. Doch nur in den wenigsten Fällen verursachen tatsächlich auch ein Unfall eine Invalidität bei einem Kind. Größere Risiken bestehen in einer Krankheit oder einer Vergiftung. Während sich eine Vergiftung teilweise noch über eine Kinder Unfallversicherung mitversichern lässt, ist dies bei einer Krankheit nicht mehr der Fall. Tritt eine dauerhafte Invalidität des Kindes durch eine Krankheit ein, bekommen Eltern keine Leistung von der Kinder Unfallversicherung. Aus diesem Grund ist einer Kinderinvaliditätsversicherung auch so wichtig.

Eine Kinderinvaliditätsversicherung (im Grunde die Berufsunfähigkeitsversicherung von Kindern) leistet in dem Fall, dass eine dauerhafte Invalidität bei dem Kind vorliegt. Dabei muss der Invaliditätsgrad mindestens bei 50% liegen. In diesem Fall zahlt die Kinderinvaliditätsversicherung die vereinbarte monatliche Rente aus und das lebenslang für das Kind. Wählen Eltern die monatliche Rentenzahlung der Kinderinvaliditätsversicherung ausreichend hoch, ist die finanzielle Belastung in einem so schwierigen Fall gesichert. Teilweise lässt sich bei einer Kinderinvaliditätsversicherung auch noch eine Einmalzahlung vereinbaren. Mit diesem Geld können Eltern eventuell notwendige Anschaffung oder dem Umbau einer Wohnung oder eines Hauses bezahlen.
 

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